Geschäftsordnung

– Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Düsseldorf der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI Düsseldorf) –

vom 22. Oktober 2021

 

Der Vorstand des Kreisverbandes der PARTEI Düsseldorf, bestehend aus Isabelle Traeger, Nick Specht, Holger Veenker, Robin „Kenny“ Bartz und Mary Schneider gibt sich im Sinne und auf Grundlage der Satzung des Kreisverbandes folgende Geschäftsordnung.

§ 1 Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder

  1. Gemäß § 4 Abs. 5 Punkt 1 der Kreissatzung verteilt der Kreisvorstand die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes wie folgt und ernennt folgende Verbandsmitglieder zu Beauftragten:

 

Kompetenzbereich Social Media: Nick Specht

  • Beauftragter für Social Media mit Schwerpunkt Facebook: Nick Specht
  • Beauftragter für Social Media mit Schwerpunkt Twitter: Florian Forsch
  • Beauftragte für Social Media mit Schwerpunkt Instagram: Nina Knappmeyer

 

Kompetenzbereich Wahlformalia: Isabelle Traeger

  • Beauftragte für Wahlen: Isabelle Traeger
  • stellvertretender Beauftragter für Wahlen: Jonas Seemann
  • Beauftragte für UUs: Isabelle Traeger

Kompetenzbereich IT: Isabelle Traeger

  • Datenschutzbeauftragte: Isabelle Traeger
  • stellvertretender Datenschutzfutzi: Jonas Seemann
  • Websitebeauftragte: Isabelle Traeger
  • Nextcloud-Beauftragter: Jonas Seemann

Kompetenzbereich Penunsen: Holger Veenker

  • stellvertretender Schatzmeister: Robin „Kenny“ Bartz

Kompetenzbereich überkommunale Beziehungen: Mary Schneider

  • Beauftragte für Vorgartenpolitik: Mary Schneider
  • Beauftragte für Kadergruppenkommunikation: Mary Schneider und Robin „Kenny“ Bartz
  • Beauftragter für Stammtischdelegationen: Nick Specht
  • Shogun im Auftrag des Kaisers: Robin „Kenny“ Bartz
  • Beauftragte für Kölsch und Klüngel, interkulturelle Angelegenheiten: Mary Schneider
  • Beauftragte für galaktische Kommunikation: Mary Schneider
  • Beauftragter für intergalaktische Kriegsführung: Holger Veenker

Kompetenzbereich Eventmanagement und Bier: Robin „Kenny“ Bartz

  • Beauftragter für den Maya-Kalender: Robin „Kenny“ Bartz
  • Beauftragter für Schnaps: Holger Veenker
  • stellvertretende Beauftragte für Schnaps: Nina Knappmeyer
  • Beauftragter für Brauereikunst: Robin „Kenny“ Bartz
  • Barbeauftragte: Mary Schneider
  • Beauftragter für betrunkene Pöbelei: Jonas Seemann

 

Sonstige Kompetenzbereiche: Verantwortungsbereich gesamter Vorstand

  • Beauftragter für Pressearbeit: Nick Specht
  • stellvertretender Beauftragter für Pressearbeit: Jonas Seemann
  • Beauftragte für Landespolitik: Mary Schneider
  • Beauftragter für Gutmenschentum: Nick Specht
  • Photoshop-Philipp: Nick Specht
  • stellvertretender Photoshop-Philipp: Henry Neugebauer
  • Beauftragter für Pferderennwetten: Henry Neugebauer
  • Beauftragter für Ich-klingel-euch-die-Scheiße-aus-dem-Leib: Robin „Kenny“ Bartz
  • Beauftragter für Massagen: Jan Knichala
  • Beauftragter für ungebetenes Feedback: Jonas Seemann

 

§ 2 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Zu Vorstandssitzungen wird schriftlich geladen. Der Vorstand findet Sitzungstermine-, orte und Tagesordnungen einvernehmlich.

 

§ 3 Dokumentation und Veröffentlichungen der Sitzungen

  1. Über die Form der Dokumentation wird bei der jeweiligen Vorstandssitzung entschieden.
  2. Über die Öffentlichkeit der Sitzungen entscheidet der Vorstand individuell pro Sitzung. 3. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden vom Vorstand spätestens auf 1,0 Promille offen besprochen, soweit dies nicht den Persönlichkeitsrechten oder dem Datenschutz offensichtlich entgegensteht.

 

§ 4 Vorstandssitzungen

  1.  Der Vorstand tritt satzungsgemäß mindestens zweimal jährlich in einer Vorstandssitzung zusammen.
  2. Der Vorstand bemüht sich, in den Sitzungen möglichst anarchisch einvernehmliche Positionen zu aktuellen Fragestellungen zu finden.

 

§ 5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  1. Der Tätigkeitsbericht wird vom Vorstand mündlich beim ordentlichen KreisPARTEItag vorgetragen.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst alles, was der Vorstand als relevant definiert.

 

§ 6 Form und Hinterlegung von Beschlüssen des Vorstandes

  1. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  2. Vorstandsbeschlüsse werden in der nach § 3 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung gewählten Form dokumentiert und bei Bedarf veröffentlicht.

 

§ 7 Ziele

Der Kreisvorstand bemüht sich, zu versuchen folgende Ziele anzustreben:

  1. die erfolgreiche Teilnahme an und Machtübernahme bei der Landtagswahl NRW 2022,
  2. die Vertretung des Kreisverbandes beim Landesparteitag,
  3. die Bewahrung des sehr guten Zusammenhalts im Kreisverband,
  4. die Stärkung der Rolle des Kreisverbandes in der Kommunalpolitik. Es besteht kein Anspruch auf Gewähr.

 


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